Allgemein Geschäftsbedingungen (a - e)

Design Textildruck Printmedien Werbetechnik Webhosting Filmproduktion


a)Grafik Design Printmedien

§1
(1) Jeder uns erteilte Entwurfsauftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an unseren Werksleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen des § 31 Urhg in Verbindung mit den Vertragsbedingungen des BGB.
(2)Für unsere Entwürfe und Werkzeichnungen als persönlich geistige Schöpfungen gilt das Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urhg gelten auch dann, wenn die nach § 2 Urig erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
(3)Unsere Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberzeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen oder Details ist unzulässig.
(4) Unsere Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit unsererr Einwilligung und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet. Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, unsere Arbeit im vereinbarten Rahmen zu nutzen.
§2
(1) Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Das Honorar für diese Leistung setzt sich aus folgenden Teilvergütungen zusammen:
a) Entwurfshonorar b) Nutzungshonorar (Entgelt für das Copyright) c) Werkzeichnungshonorar.
(2) Die Berechnung unserer Honorare richten sich nach dem Tarifvertrag für Designerleistungen vom 10.09.1991.
(3) Eine unentgeltliche Tätigkeit oder kostenfreie Vorlage von Entwürfen ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich und außerdem nicht berufsüblich.
(4) Werden von uns nur Entwürfe und/oder Werkzeichnungen geliefert kommt es also nicht zur Verwertung , so entfällt das Entgelt für das Copyright. nicht jedoch das Entwurfs- und/oder Werkzeichnungshonorar.
§3
(1) Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründet kein Miturheberrecht, es sei denn, daß dies ausdrücklich vereinbart worden ist..
(2)Unsere Vergütung ist bei Auslieferung der Leistungen ohne Abzug sofort fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Bei umfangreicheren und in der Abwicklung langfristiger Arbeiten ist eine angemessene Vorauszahlung zu leisten, die bei Vertragsabschluß festgelegt wird.
(3)Unsere Vergütungen sind Nettobeträge, die zzgl. Mehrwertsteuer zum ermäßigten Steuersatz (derzeit 8%) zu zahlen sind.
(4) Sonderleistungen wie z.B. die Umarbeitung oder Änderung von Werkzeichnungen, Manuscriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet (Tarifvertrag §8(8) ).
(5) Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
(6) Für Reisen, die zur Durchführung des Auftrages verabredet sind, stellen wir die mir entstandenen Reisekosten und Spesen in Rechnung.
§4
(1)An Entwürfen und Werkzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen
(2)Unsre Originale sind uns daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Die Zusendung und etwaige Rücksendung unserer Arbeiten gehen auf Gefahr und Rechnung meines Auftraggebers.
§5
(1) Vor Ausführung der Vervielfältigung sind uns Korrekturmuster vorzulegen
(2) Die Überwachung der Vervielfältigung durch uns erfolgt nur auf Grund besonderer Vereinbarung.
(3) Texte werden von uns nach bestem Wissen sorgfältig gelesen. §8 gilt sinngemäß auch für Texte
§6
(1) Von allen vervielfältigten Arbeiten sind uns 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege (bei wertvolleren Stücken eine angemessene Anzahl) unentgeltlich zu überlassen.
(2) Wir sind berechtigt diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
§7
(1) Im Rahmen des von uns übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit
(2) Die uns vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Modelle, Muster etc.) verwenden wir unter der Voraussetzung, daß der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist.
§8
(1) Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
(2) Für die von Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung unsererseits.
(a) Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit unser Entwürfe haften wir nicht.
(4) Wir bemühen uns vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Bei einer Überschreitung der Lieferfrist können keine Ersatzansprüche gegen uns geltend gemacht werden, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
§9
Bei Nichterfüllung der Vertragsbedingungen. behalten ich wir das Recht vor, Schadensersatzleistungen für unsere Aufwendungen
zu fordern.


b) Textildruck Werbedrucksachen Limited-Editions

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Für Entwürfe, Werkszeichnungen, und sonstigen grafischen Arbeiten als persönlich geistige Schöpfungen gilt dasUrheberrechtsgesetz Die Bestimmungen des Urhg gelten auch dann, wenn die nach § 2 Urhg erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Unsere grafischen Arbeiten dürfen nach Honorarbegleichung nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang benutzt werden. Bei Bestellung mit zusätzlicher Werbeanbringung behalten wir uns aus technischen Gründen eine 5%ige Mehr- oder Minderlieferung vor. Kleine Abweichungen in Form Farbe, Material sind manchmal unvermeidbar. Lieferzeit nach Absprache und Menge. Lieferfristen gelten nur als annähernd vereinbart. Fixtermine bedürfen der Absprache und Schriftform Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum Der Käufer ist damit einverstanden, daß seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden personen.- oder betriebsbezogene Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert und verarbeitet werden. Alle Rechtsgeschäfte mit uns unterliegen ausschließlich voran stehenden Bedingungen. Abweichende Nebenabreden oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Bei Unwirksamkeit einzelner Geschäftsbedingungen bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

c) Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb von 7 Tagen Zahlungen gelten mit Gutschrift auf unser Konto als erwirkt.

d) Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Leingarten. Gerichtsstand der Lieferung und Zahlung sowie sämtlicher zwischen den Parteien sich ergebender Streitigkeiten ist Heilbronn.

e)AGB'S Internet / Webhosting

§1 Gegenstand des Vertrages

Der Provider: "Art und Werbedesign Agentur" im folgenden "AW-Design" genannt.

Der Provider AW-Design stellt anderen Unternehmen Plattenspeicher (Webspace) auf Webservern für deren eigene Zwecke zu Verfügung. Die auf dem Webserver abgelegten Informationen können weltweit über das Computer-Kommunikationsnetz Internet abgerufen werden.


§2 Leistungen von AW-Design

AW-Design erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach näherer Maßgabe des Leistungsangebots. Der Kunde ist berechtigt, andere Unternehmen oder deren Waren und Dienstleistungen auf dem Webserver darzustellen. Die Haftung für die Drittpräsentation übernimmt in jedem Fall der Kunde. Bei der Gestaltung seiner Seiten ist der Kunde hinsichtlich der Wahl der technischen Möglichkeiten weitgehend frei. AW-Design behält sich allerdings vor, den Einsatz von Techniken zu untersagen, die den Webserver übermäßig stark belasten. Interessenten, die über einen Internet-Zugang verfügen, können die auf dem Webserver abgelegten Informationen des Kunden rund um die Uhr abrufen.

AW-Design sagt eine Erreichbarkeit des Webservers von 99 % im Jahresmittel zu. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflußbereich von AW-Design liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.

AW-Design stellt für alle Tarife mit Webspace dem Kunden einen Zugang zur Verfügung, mit dem dieser sein Angebot selbst speichern, ändern, ergänzen oder löschen kann (File Transfer Protocol - FTP). AW-Design stellt dem Kunden hierzu einen paßwortgeschützten Account zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich das Paßwort streng geheim zu halten und AW-Design unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, daß unbefugten Dritten das Paßwort bekannt ist. Für den Inhalt seiner Seiten ist allein der Kunde verantwortlich. Er stellt AW-Design im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf inhaltlichen Mängeln des Angebots beruhen, frei.

Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen seiner Präsenz keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht er unter Ausschluß der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.001,00 . Außerdem berechtigt ein Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflichtung AW-Design zur außerordentlichen Kündigung. Allen Kunden die einen Tarif mit Webspace nutzen, wird das Recht eingeräumt, unter der von ihm gewünschten Internet-Adresse eine einzelne Präsenz beim Provider zu unterhalten. Es ist nicht gestattet, die Internet-Adresse so einzurichten, daß bei ihrer Anwahl ein unterhalb dieser oder einer anderen beim Provider unterhaltenen Präsenz adressierbarer Speicherbereich (Unterverzeichnis) abgerufen wird.

§3 Löschen von Nachrichten

AW-Design behält sich vor für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen vier Wochen nach Eingang auf dem Rechner von AW-Design abgerufen wurden.

§4 Leistungen des Kunden

Dem Kunden wird dringend geraten, für die Daten, die auf dem Webserver abgelegt werden, immer aktuelle Sicherheitskopien vorhalten. Diese Sicherheitskopien sollten nicht auf dem Webserver gespeichert werden. Für die in § 2 bezeichneten Leistungen zahlt der Kunde die entsprechenden ½- jährlichen bzw. jährlichen Gebühren.

AW-Design stellt seine Leistungen wie folgt in Rechnung: Tarife unter 10,-- EUR Monatsbetrag sind 12 Monate im voraus zu bezahlen, alle anderen Tarife sind 6 Monate im voraus zu bezahlen. Der Kunde erteilt AW-Design eine Einzugsermächtigung, damit dieser die fälligen Beträge von dem Konto des Kunden einziehen kann. Domains aus den Bereichen .com .net .org sind für 12 Monate im Voraus zu bezahlen, .biz .info und .name Domains sind für 24 Monate im Vorraus zu bezahlen. Stellt AW-Design eine Jahresendabrechnung, ist diese mit Rechnunglegung bei erhalt fällig und am selben Tage zu bezahlen. Domainkosten werden im Falle einer Kündigung oder Sperrung nicht zurückerstattet. Für den Fall, daß der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe von 10 % jährlich. Sollte sich der Kunde länger als zwei Tage mit seinen fälligen Zahlungen in Verzug befinden, darf AW-Design bis zum Ausgleich aller Forderungen die Angebote des Kunden für Abrufe Dritter sperren. Bei Sperrung der Präsenz bzw. der Domain ist eine Bearbeitungsgebühr von 35 EUR vom Kunden zu bezahlen, da AW-Design die Präsenz weiterhin aufrechterhalten wird und daraus weitere Kosten entstehen. Bei Sperrung der Domain / Präsenz haftet AW-Design nicht für Schäden, die durch Sperrung beim Kunden eintreten

§5 Preisänderung

AW-Design ist berechtigt, die Preise nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von drei Monaten zu erhöhen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu dem Termin zu kündigen, an dem die Preisänderung wirksam wird, wenn die Preisanhebung über die allgemeine Preissteigerung wesentlich hinausgeht.

§6 Überschreitung des Datentransfervolumens

Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen innerhalb eines laufenden Monats die in der technischen Übersicht vorgesehene Höchstmenge übersteigt, wird der Provider den Kunden hierüber per Mail informieren. Dem Kunden werden dann für jedes weitere Gigabyte Datenübertragung 55,-- EUR (zzgl. der jeweils gültigen gesetzl. MwSt., derzeit 16%) berechnet.


§7 Dauer des Vertrages, Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Alle Tarife sind zum Ende der Vertragslaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündbar.

AW-Design behält sich vor, sofort zu kündigen, falls auf den Seiten des Kunden pornographische oder rechtswiedrige Inhalte verbreitet werden. Falls der Kunde nicht bis zum Ende des Kündigungsmonats seine Domain umgezogen hat, wird Sie vom AW-Design wieder freigegeben.

§8 Leistungsangebot und Allgemeine Leistungsbedingungen

AW-Design erbringt seine Leistungen im übrigen nach Maßgabe seines Leistungsangebots und seiner Allgemeinen Leistungsbedingungen. Leistungsangebot und Allgemeine Leistungsbedingungen (Anhang A) sind Bestandteil dieses Vertrags und liegen dem Kunden vor.


Anhang A
Allgemeine Leistungsbedingungen

§1 Leistungen von AW-Design

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der AW-Design die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.

§2 Rechte Dritter

Der Kunde versichert ausdrücklich, daß die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten Informationen weder gegen deutsches noch gegen ein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt. AW-Design behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf seinem Server auszunehmen, bzw. Verweise auf solche Seiten zu entfernen. Den Anbieter wird er von einer etwa vorgenommenen Löschung oder Änderung der Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn AW-Design von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen. Es entsteht für AW-Design keine Prüfungspflicht.

AW-Design ist berechtigt, solche Webseiten, oder Webseiten, die auf solche verweisen, die Rechte Dritter verletzen könnten, von der Festplatte zu löschen oder in anderer geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen. Den Kunden wird AW-Design unverzüglich von einer solchen Maßnahme benachrichtigen. Für den Fall, daß der Kunde den Nachweis erbringen kann, daß eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird AW-Design die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde AW-Design hiermit frei.

§3 Internet-Domains

Soweit Gegenstand der Leistungen von AW-Design auch die Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains ist, wird er gegenüber dem DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet.

AW-Design hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluß. Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, daß die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internet-Domain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er AW-Design hiervon unverzüglich unterrichten. AW-Design ist in einem solchen Fall berechtigt im Namen des Kunden auf die Internet-Domain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozeß- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens EUR 10.000,00) stellt. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain beruhen, stellt der Kunde AW-Design hiermit frei.

§4 eMail und Newsgroups

Soweit Gegenstand der Leistungen AW-Design auch die Vergabe einer oder mehrerer eMail-Adressen ist, gilt der in § 3 b) erklärte Gewährleistungsausschluß sinngemäß auch für eMail-Adressen, die dem Kunden zugewiesen wurden. AW-Design behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen vier Wochen nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden.

§5 Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, daß persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), von AW-Design während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Mit der Speicherung erklärt er sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt AW-Design auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Telekommunikationsleistungen.

AW-Design verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. AW-Design wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als AW-Design gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.

AW-Design weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, daß der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, daß AW-Design das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.


§6 Haftungsbeschränkung

AW-Design haftet für Schäden, die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf EUR 2.000,00 beschränkt. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§7 Freistellung

Der Kunde verpflichtet sich, AW-Design im Innenverhältnis (zwischen AW-Design und Kunde) von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

§8 Urheberrechte

Soweit AW-Design für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Webpräsentationen gestaltet, überträgt er dem Kunden ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Siehe auch allgemeine AGB’s der Fa. AW-Design (liegen dem Kunden vor)

§9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, sind die für den Sitz von AW-Design örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. AW-Design kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz oder in Heilbronn erheben.

§10 Sonstiges

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

Alle Erklärungen von AW-Design können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.

Der Kunde kann mit Forderungen gegenüber AW-Design nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.


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f) Allgemeine Geschäftsbedingungen Filmproduktion

1. Kosten
1.1 Für die Produktion belaufen sich die Kosten auf den im Vertrag/Auftrag genannten Betrag zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
1.2 Bei Festlegung eines Minutenpreises berechnet sich der Betrag auf die tatsächliche Lauflänge der abgenommenen Produktion exklusive des technischen Abspanns.
1.3 Bei der Berechnung der Teilleistungen wird die im Vertrag angegebene voraussichtliche Lauflänge der Produktion zugrundegelegt.
1.4 Im Honorar sind nicht eingeschlossen (falls nicht ausdrücklich aufgelistet):  Vervielfältigung , Normwandlungen von deutschen auf internationale Fernsehstandards (NTSC, SECAM),  Musikrechte (Gema- und Verlagsgebühren), Erstellung mehrsprachiger / anderssprachiger Versionen ,  Spesen und Reisekosten
1.4.1  Reisekosten werden nach  vereinbartenSätzen abgerechnet. Reisen sind im Voraus mit dem Auftraggeber abzustimmen.
2. Rechte
2.1 Die Nutzungs- und Verwertungsrechte für die in Auftrag gegebene und  fertige Produktion werden ausschließlich dem Auftraggeber, nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Auftragssumme  übertragen. Dies betrifft jedoch nicht das Nutzungsrecht an Kamerakassetten und sonstigen belichteten oder aufgezeichneten Materialien.
2.2  Die Auswertung und Nutzung von Ideen, textlichen und grafischen Arbeiten, Werken der Fotografie, Filmen usw.  , sind auf Zweck und Dauer des Auftrages beschränkt;  soweit nichts anderes vereinbart ist.
2.3  Jede andere und weitere Nutzung, zum Beispiel die Verwendung von Ideen im Ausland, der Einsatz der Produktionen in anderen Verwendungszusammenhängen (Internet, optische /magnetische  Medien usw. ) ist zusätzlich zu vereinbaren und zu berechnen.
2.4  AW-Design hat das Recht die fertige Produktion zu Demonstrationszwecken einzusetzen.
3. Haftung
Für den Fall schuldhaft verursachter Verluste oder Beschädigungen von Originalfilmen, Videobändern oder sonstiger Ausgangsmaterialien, die dem Produzenten vom Auftraggeber zur Bearbeitung oder Aufbewahrung übergeben worden sind, wird die Haftung des Produzenten auf die Neulieferung von Rohfilmmaterial oder unbespieltem Bandmaterial in gleicher Länge der beschädigten oder verlorengegangenen Teile beschränkt. In allen anderen Schadensfällen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand, haftet der Produzent wie in eigenen Angelegenheiten. In Fällen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen sowie für das Verhalten von Vor- und Zulieferanten haftet der Produzent nicht. Der Erfüllungsanspruch des Auftraggebers im Übrigen wird nicht berührt.
4. Versicherung
4.1  Alle dem Produzenten vor Ort übergebenen Gegenstände oder Materialien werden seitens des Produzenten nicht versichert.
4.2  Es obliegt daher dem Auftraggeber, für einen ausreichenden Versicherungsschutz seines beim Produzenten befindlichen Materials Sorge zu tragen; soll heißen  der Auftraggeber ist verpflichtet  Ersatz /Duplikate vorzuhalten oder entsprechende  Datensicherung zu betreiben !
5. Produktabnahme
5.1 Nach Beendigung der Produktion findet eine Abnahme statt. Im Rahmen dieser Abnahme werden eventuelle Änderungswünsche des Auftraggebers protokolliert. Diese Änderungen werden vom Produzenten kostenfrei durchgeführt, soweit sie nicht aus den vorher abgenommenen Zwischenstadien ersichtlich waren.
5.2 Die protokollierten Änderungen werden vom Produzenten zeitnah durchgeführt. Die Änderungen werden vom Auftraggeber in einer weiteren Präsentation abgenommen. Eine weitere Änderung geht zu Lasten des Auftraggebers.
5.3 Für Änderungen, die durch den Auftraggeber verschuldet wurden, wie zum Beispiel nachträgliche Textänderungen, werden die dem Produzenten entstehenden Kosten zusätzlich berechnet.
5.4 Technische Mängelrügen und Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme der Produktion, schriftlich erfolgen.
5.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen des Produzenten die beanstandeten Gegenstände ihm oder einem Dritten unverzüglich zur Prüfung zu übersenden.
5.7  Bei rechtzeitigen und messtechnisch berechtigten Mängelrügen ist der Produzent nur verpflichtet, die Mängel zu beseitigen, soweit ihm das im Rahmen seines Betriebes technisch möglich ist.
5.8 Bei Fehlschlagen der Nachbesserung hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung der Vergütung.
6. Pflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Produktionsziel mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen.
6.2 Der Auftraggeber  benennt schriftlich einen für die Produktion zuständigen und verantwortlichen Mitarbeiter / Ansprechpartner mit entsprechenden Berechtigungen und Kompetenz.  
6.3 Dieser  ist ausdrücklich autorisiert, in folgenden Fällen rechtswirksame Erklärungen abzugeben:

  1. Produktionserweiterungen
  2. Änderung des Produktionszieles sowie der Produktionstermine und die jeweils daraus resultierenden Zusatzkosten.
  3. Er ist zudem für die zeit- und sachgerechte Bereitstellung  von Leistungen und Pflichten, die der Auftraggeber im Zusammenhang mit der Produktion übernommen hat, verantwortlich.

 7. Lieferzeiten und Termine
7.1 Alle vom Produzenten angegebenen Lieferzeiten oder Termine sind keine Fixtermine, werden aber bestmöglich eingehalten.
7.2 In Fällen höherer Gewalt, Nichtbelieferung durch Lieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen und Streiks verschieben bzw. verlängern sich vereinbarte Termine und Lieferzeiten um die Dauer derartiger Ereignisse.
8. Versand
Versendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit dem Zeitpunkt der Übergabe an die mit dem Transport beauftragte Person auf den Auftraggeber über.
9. Zahlungen
9.1  Es gilt, soweit nicht anders vereinbart, folgende Zahlungsweise als vereinbart:
1/3 bei Auftragserteilung,  1/3 nach Konzeptabnahme und Beginn der Dreharbeiten, 1/3 nach Abnahme durch den Auftraggeber.
9.2 Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Der Auftraggeber darf nur mit rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen und nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertrag Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
9.3 Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 4% über Bundesbankdiskont zu zahlen;  es sei denn, dass ein höherer oder niedrigerer Verzugsschaden nachgewiesen wird.
9.4 Bei Zahlungsverzug, wesentlicher Vermögensverschlechterung, Zahlungseinstellung oder Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens des Auftraggebers ist der Produzent zum sofortigen Rücktritt von allen mit dem Auftraggeber bestehenden Verträgen berechtigt.
9.5 Bei erheblichen, schriftlich abgemahnten Vertragsverstößen, bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Vermögensverschlechterung, Zahlungseinstellung oder Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens des einen Vertragspartners ist der jeweils andere zum sofortigen Rücktritt von allen bestehenden Verträgen berechtigt.

10. Sonstige Vereinbarungen
10.1 Der Auftraggeber trägt, sofern nicht anders vereinbart wird, für alle Aufträge an Dritte, die der Produzent im Zusammenhang mit seinem Auftrag erteilt, das Delkredere. Derartige Aufträge sind mit dem Auftraggeber im Vorhinein abzustimmen.
10.2 Der Produzent ist berechtigt, den Auftraggeber in seiner Kundenliste zu führen und als Referenz anzugeben, sofern der Auftraggeber hierzu - besonders nach Erhalt der Produktion - seine Zustimmung erteilt hat.
10.3 Der Produzent verpflichtet sich, jederzeit, spätestens jedoch nach Beendigung seiner Produktionstätigkeit, das ihm vom Auftraggeber anvertraute Eigentum einschließlich eventueller Abschriften und Auszüge herauszugeben.
10.4 Beide Partner vereinbaren zeitlich unbegrenzt, Stillschweigen über die während der gemeinsamen Dreharbeiten bekannt gewordenen firmeninternen Dinge zu bewahren.
10.5 Der Produktion wird an geeigneter Stelle folgender Urheberhinweis angefügt: "Eine Produktion der AW-Design".